Im Artikel 2 (1) des Grundgesetzes steht dieser Satz: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt …“. Es scheint mir notwendig zu sein, insbesondere auf den zweiten Halbsatz hinzuweisen. Ich bin verpflichtet, auf meine Mitmenschen Rücksicht zu nehmen. Wenn wir die Pandemie als Gesellschaft überwinden wollen, müssen wir eine Frage beantworten: Wie kann ich mit meinem Verhalten dazu beitragen, Schaden von Anderen fernzuhalten? Wenn ich anschließend darüber nachdenke, ob und wie ich meine eigene Persönlichkeit entfalten kann, dann stimmt zumindest die Reihenfolge. Und darauf kommt es an. In diesem Gedanken steckt eine Chance, unser Miteinander im täglichen Leben positiv zu gestalten. Andersdenkenden zuzuhören, nicht in Schubladen zu denken, den Diskurs und die Auseinandersetzung am Leben zu halten, gemeinsam um die richtigen Lösungen zu streiten, das ist unsere Aufgabe.